
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Abensberg erreichen wir in rund 30 Minuten über die B16. Die Hopfenstadt liegt im Herzen des Landkreises Kelheim. Für Gutachten in Abensberg, Siegenburg oder dem Abenstal kommen wir direkt zu Ihnen.
Die B16 zwischen Regensburg und Abensberg ist eine stark befahrene Bundesstraße. An den Ortseingängen und auf den Kreuzungen im Abenstal passieren regelmäßig Unfälle. Wir kennen die Strecke und dokumentieren Schäden in Abensberg und allen umliegenden Gemeinden.
Bei einem unverschuldeten Unfall kostet Sie das Gutachten nichts. Das Sachverständigenhonorar übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung gemäß § 249 BGB. Den Gutachter bestimmen Sie. Keine Versicherung darf Ihnen vorschreiben, wen Sie beauftragen.
HUK-Coburg, Allianz und andere Versicherer schicken gerne eigene Gutachter über DEKRA. Deren Schadensbewertung fällt erfahrungsgemäß niedriger aus als ein unabhängiges Gutachten. Wer seine Ansprüche vollständig durchsetzen will, beauftragt einen eigenen Sachverständigen.
Eine Kundin aus Abensberg hatte einen Seitenschaden auf der B16. Die Versicherung kalkulierte 2.100 Euro. Unser Gutachten ergab 3.200 Euro Reparaturkosten und 300 Euro merkantile Wertminderung. Ohne eigenes Gutachten wären über 1.400 Euro verloren gewesen.
Wir kalkulieren nach BVSK-Richtlinien mit DAT/SilverDAT. Die Stundenverrechnungssätze orientieren sich an den Fachwerkstätten der Region. Fotodokumentation und Fahrzeugidentifikationsnummer prüfen wir vor Ort. Das Gutachten liegt in 24 Stunden vor.
Ab 750 Euro Schadenshöhe erstellen wir ein Vollgutachten. Darunter liegt die Bagatellschadensgrenze. Dann reicht ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie am Telefon.
Das Unfallgutachten dokumentiert Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden berechnen wir den Restwert. Die 130%-Regelung erlaubt eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, wenn Sie das Fahrzeug sechs Monate weiterfahren.
Für den Nutzungsausfall steht Ihnen pro Tag eine Entschädigung zu. Die Nutzungsausfallentschädigung berechnet sich nach Fahrzeugtyp. Unser Gutachten liefert die Reparaturdauer als Grundlage.
Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks bieten wir ebenfalls an. Wir prüfen die Fahrzeugidentifikationsnummer und den technischen Zustand. Bei Kaskoschäden klären wir die Werkstattbindung.
Termin in Abensberg: 0151 6547 2223. In 30 Minuten bei Ihnen.
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