
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Neustadt an der Donau erreichen wir in etwa 35 Minuten über die B16. Die Strecke führt über Bad Abbach und Abensberg. Für Termine in Neustadt, Bad Gögging oder dem südlichen Landkreis Kelheim fahren wir zu Ihnen.
Die B16 zwischen Abensberg und Neustadt an der Donau gehört zu den unfallträchtigen Strecken im Landkreis Kelheim. Besonders an den Ortsein- und -ausgängen und an der Kreuzung Richtung Bad Gögging kommt es häufig zu Kollisionen. Auch auf der Donaubrücke bei Neustadt nehmen wir regelmäßig Schäden auf.
Wer den Unfall nicht verschuldet hat, zahlt kein Gutachterhonorar. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt für das Sachverständigenhonorar auf. § 249 BGB gibt Ihnen dieses Recht. Den Gutachter bestimmen Sie selbst.
Versicherer wie HUK-Coburg und Allianz schicken nach einem Unfall gerne DEKRA-Gutachter. Diese arbeiten im Interesse der Versicherung und kalkulieren die Schadenshöhe nach unten. Wir als unabhängige Sachverständige dokumentieren den tatsächlichen Unfallschaden. Ohne Kompromisse zugunsten der Versicherung.
Ein Kunde aus Neustadt hatte einen Kreuzungsunfall auf der B16. Der DEKRA-Gutachter der Versicherung setzte 2.300 Euro an. Unser Gutachten ergab 3.400 Euro Reparaturkosten, 280 Euro Wertminderung und fünf Tage Nutzungsausfall. Die Versicherung musste die Differenz nachzahlen.
Wir kalkulieren mit DAT/SilverDAT nach BVSK-Richtlinien. Die Stundenverrechnungssätze basieren auf regionalen Fachwerkstätten. Fotodokumentation und Fahrzeugidentifikationsnummer werden vor Ort erfasst. Sie erhalten das Gutachten innerhalb von 24 Stunden.
Ein Vollgutachten erstellen wir ab ca. 750 Euro Schadenshöhe. Bei Schäden unter der Bagatellschadensgrenze reicht ein Kostenvoranschlag. Am Telefon klären wir, was für Ihren Fall passt.
Im Gutachten stehen Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden berechnen wir den Restwert. Liegt die Reparatur bei bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts, greift die 130%-Regelung. Voraussetzung: Sie nutzen das Fahrzeug weitere sechs Monate.
Ihren Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung sollten Sie nicht verschenken. Für jeden Tag ohne fahrbares Auto erhalten Sie eine Entschädigung. Die Reparaturdauer aus unserem Gutachten ist die Grundlage dafür.
Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks gehören ebenfalls zu unserem Angebot in Neustadt an der Donau. Wir prüfen den technischen Zustand und decken versteckte Vorschäden auf. Bei Kaskoschäden klären wir, ob Ihre Police eine Werkstattbindung enthält.
Anrufen: 0151 6547 2223. Wir kommen kurzfristig nach Neustadt an der Donau.
