
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Nach einem Unfall im Raum Kelheim sind wir in 25 Minuten bei Ihnen. Über die B16 oder die A93 Ausfahrt Kelheim-Süd erreichen unsere Sachverständigen den gesamten Landkreis.
Sie müssen nicht zu uns kommen. Der Gutachter fährt zu Ihrem Standort. Egal ob Kelheim, Abensberg, Mainburg oder Bad Abbach. Die Schadensbegutachtung findet direkt an Ihrem Fahrzeug statt und dauert etwa 15 bis 20 Minuten.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall zahlen Sie keinen Cent. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung nach § 249 BGB. Auch die Gutachterwahl liegt allein bei Ihnen. Kein Versicherer darf Ihnen einen bestimmten Sachverständigen vorschreiben.
Ob Auffahrunfall auf der B16 bei Saal an der Donau oder Parkrempler in der Kelheimer Innenstadt: Wir dokumentieren jeden Fahrzeugschaden mit Fotodokumentation und Schadenkalkulation. Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden als PDF per E-Mail.
Wir erstellen Unfallgutachten ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro. Darunter liegt die Bagatellschadensgrenze. Bei kleineren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag, den wir ebenfalls vor Ort anfertigen.
Das Vollgutachten enthält alle Zahlen für die Schadensregulierung: Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und die merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden ermitteln wir zusätzlich den Restwert. Liegt der Schaden über 130% des Wiederbeschaffungswerts, greift die 130%-Regelung.
Neben Unfallgutachten bieten wir im Raum Kelheim auch Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks an. Vor dem Kauf prüfen wir den technischen Zustand, die Fahrzeugidentifikationsnummer und mögliche versteckte Mängel.
Eine Frage, die wir im Altmühltal oft hören: Soll ich den Gutachter der Versicherung nehmen? Klare Antwort: Nein. Ein Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ein unabhängiger Sachverständiger wie wir sichert Ihre Ansprüche. Das kann bei der Schadensregulierung mehrere hundert Euro Unterschied machen.
Rufen Sie uns an: 0151 6547 2223. Wir klären am Telefon, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag für Ihren Schadensfall sinnvoll ist.
