KFZ Gutachter bei Fahrzeugbegutachtung

Unsere Mission

Zentrum unserer Arbeit

Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.

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Junges und dynamisches Team
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Schnelle Hilfe bei Unfällen und Schäden
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KFZ Gutachter für Vilsbiburg und den Landkreis Landshut

Vilsbiburg erreichen wir in rund 55 Minuten über die A93 und B299. Die Stadt liegt im südlichen Landkreis Landshut. Für Gutachten in Vilsbiburg, Geisenhausen oder dem Vilstal fahren wir direkt zu Ihnen.

Die B299 durch Vilsbiburg und die Verbindung Richtung Landshut gehören zu den vielbefahrenen Strecken in Niederbayern. An den Ortseingängen und auf der Umgehungsstraße passieren regelmäßig Unfälle. Wir dokumentieren Schäden im gesamten südlichen Landkreis Landshut.

Wer den Unfall nicht verschuldet hat, zahlt nichts für das Gutachten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt das Sachverständigenhonorar gemäß § 249 BGB. Den Gutachter wählen Sie selbst.

HUK-Coburg und Allianz setzen auch hier auf eigene Gutachter über DEKRA. Deren Kalkulation fällt erfahrungsgemäß niedriger aus. Ein unabhängiger Sachverständiger sichert Ihre Ansprüche.

Ein Kunde aus Vilsbiburg hatte einen Auffahrunfall auf der B299. Die Versicherung bot 2.400 Euro. Unser Gutachten ergab 3.600 Euro Reparaturkosten und 320 Euro Wertminderung. Die Differenz: über 1.500 Euro.

Wir kalkulieren nach BVSK-Richtlinien mit DAT/SilverDAT. Stundenverrechnungssätze regionaler Fachwerkstätten bilden die Grundlage. Fotodokumentation und Fahrzeugidentifikationsnummer erfassen wir vor Ort. Das Gutachten liegt in 24 Stunden vor.

Leistungen in Vilsbiburg

Ab 750 Euro Schadenshöhe erstellen wir ein Vollgutachten. Darunter greift die Bagatellschadensgrenze. Dann reicht ein Kostenvoranschlag.

Das Gutachten enthält Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden berechnen wir den Restwert. Die 130%-Regelung erlaubt eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, wenn Sie das Fahrzeug sechs Monate weiterfahren.

Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen für jeden Tag ohne Auto zu. Unser Gutachten dokumentiert die Reparaturdauer als Berechnungsgrundlage.

Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks bieten wir ebenfalls an. Wir prüfen die Fahrzeugidentifikationsnummer und den technischen Zustand. Bei Kaskoschäden klären wir die Werkstattbindung.

Termin: 0151 6547 2223. Wir kommen nach Vilsbiburg.

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