
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Über die A93 Richtung Süden erreichen wir Landshut in knapp einer Stunde. Die Ausfahrt Landshut-Nord bringt uns direkt in die Stadt. Auch über die B15 durch das Labertal sind wir gut angebunden. Die Begutachtung machen wir bei Ihnen vor Ort.
Landshut liegt am Kreuzungspunkt der A92 und B15. Auf der A92 Richtung München passieren regelmäßig Unfälle, besonders am Autobahnkreuz Altdorf. Die B299 Richtung Vilsbiburg und die Ortsdurchfahrt Ergolding zählen ebenfalls zu den unfallträchtigen Strecken im Landkreis. Wir kennen die Verkehrssituation in Niederbayern.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Sachverständigenhonorar. § 249 BGB sichert Ihnen diesen Anspruch. Die Gutachterwahl treffen Sie allein. Keine Versicherung darf Ihnen einen bestimmten Sachverständigen zuweisen.
Große Versicherer wie HUK-Coburg oder Allianz schicken nach einem Unfall gerne eigene Gutachter oder Prüfdienste wie DEKRA. Diese dokumentieren den Schaden erfahrungsgemäß niedriger. Wer von Anfang an einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt, sichert sich den vollen Schadensersatz.
Ein Beispiel aus Landshut: Ein Kunde hatte einen Seitenschaden durch einen Spurwechsel auf der A92. Der DEKRA-Gutachter der Versicherung kalkulierte 2.800 Euro. Unser Gutachten ergab 4.100 Euro Reparaturkosten. Solche Differenzen sind keine Ausnahme.
Wir kalkulieren nach BVSK-Richtlinien mit DAT/SilverDAT. Die Stundenverrechnungssätze basieren auf regionalen Fachwerkstätten. Jede Position im Gutachten ist gerichtsfest dokumentiert.
Termin vereinbaren: Wir kommen in der Regel am selben oder nächsten Tag. Die Besichtigung dauert 15 bis 20 Minuten. Sie erhalten das Gutachten innerhalb von 24 Stunden mit vollständiger Fotodokumentation und Schadenkalkulation.
Ein Vollgutachten lohnt sich ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro. Liegt der Schaden darunter, greift die Bagatellschadensgrenze. Dann erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Am Telefon besprechen wir, welche Variante für Ihren Fall passt.
Im Gutachten stehen die Reparaturkosten, die Reparaturdauer und der Wiederbeschaffungswert. Bei einem Totalschaden berechnen wir den Restwert. Ist das Fahrzeug reparierbar, ermitteln wir die merkantile Wertminderung. Dieser Betrag steht Ihnen zu, weil ein Unfallfahrzeug auch nach Reparatur weniger wert ist.
Die Nutzungsausfallentschädigung vergessen viele Geschädigte. Für jeden Tag ohne fahrbares Auto haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Unser Gutachten dokumentiert die exakte Reparaturdauer. Ihr Anwalt nutzt diese Angabe für die Verhandlung mit der Versicherung.
Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, prüfen wir die 130%-Regelung. Bis zu diesem Schwellenwert dürfen Sie reparieren lassen, wenn Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen. Wir berechnen, ob diese Option für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Im Raum Landshut bieten wir auch Wertgutachten für Gebrauchtwagen und Oldtimer an. Vor dem Kauf prüfen wir die Fahrzeugidentifikationsnummer und den technischen Zustand. Bei Kaskoschäden klären wir, ob eine Werkstattbindung in Ihrer Police besteht.
Anruf genügt: 0151 6547 2223. Kostenlose Erstberatung am Telefon.
