
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Sulzbach-Rosenberg erreichen wir in rund 55 Minuten über die A6 Richtung Amberg. Die Stadt liegt zentral im Landkreis Amberg-Sulzbach. Für Gutachten in Sulzbach-Rosenberg, Auerbach oder Vilseck kommen wir direkt zu Ihnen.
Auf der A6 zwischen Amberg und Sulzbach-Rosenberg passieren durch den Schwerlastverkehr regelmäßig Unfälle. Auch die B85 durch die Stadt und die Verbindung Richtung Hersbruck sind Strecken mit erhöhtem Unfallrisiko. Wir dokumentieren Schäden im gesamten Landkreis Amberg-Sulzbach.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Sachverständigenhonorar. § 249 BGB sichert Ihren Anspruch. Den Gutachter bestimmen Sie allein. Kein Versicherer darf Ihnen vorschreiben, wen Sie beauftragen.
HUK-Coburg und Allianz schicken nach einem Unfall regelmäßig eigene Gutachter über DEKRA oder ähnliche Prüfdienste. Deren Kalkulation fällt im Interesse der Versicherung niedriger aus. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den tatsächlichen Schaden.
Ein Kunde aus Sulzbach-Rosenberg hatte einen Kreuzungsunfall auf der B85. Die Versicherung bot 2.200 Euro. Unser Gutachten ergab 3.500 Euro Reparaturkosten und 380 Euro merkantile Wertminderung. Die Differenz: über 1.600 Euro.
Wir kalkulieren nach BVSK-Richtlinien mit DAT/SilverDAT. Die Stundenverrechnungssätze basieren auf regionalen Fachwerkstätten. Fotodokumentation und Fahrzeugidentifikationsnummer prüfen wir vor Ort. Das Gutachten liegt in 24 Stunden vor.
Ab 750 Euro Schadenshöhe erstellen wir ein Vollgutachten. Darunter liegt die Bagatellschadensgrenze. Kleinere Schäden dokumentieren wir per Kostenvoranschlag. Am Telefon beraten wir, was passt.
Das Gutachten enthält Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden berechnen wir den Restwert. Die 130%-Regelung erlaubt eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, wenn Sie das Fahrzeug sechs Monate weiterfahren.
Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug zu. Die Reparaturdauer in unserem Gutachten liefert die Berechnungsgrundlage für Ihren Anwalt.
Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks bieten wir ebenfalls an. Wir prüfen den technischen Zustand und die Fahrzeughistorie. Bei Kaskoschäden klären wir die Werkstattbindung in Ihrer Police.
Termin: 0151 6547 2223. Wir kommen kurzfristig nach Sulzbach-Rosenberg.
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