
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Schwandorf liegt 40 Minuten von uns entfernt. Über die A93 Richtung Norden erreichen wir die Stadt direkt. Auch Nabburg, Wackersdorf und Maxhütte-Haidhof gehören zu unserem Einzugsgebiet.
Im Landkreis Schwandorf passieren Unfälle vor allem auf der A93 zwischen den Ausfahrten Schwandorf-Mitte und Nabburg. Auch die B85 Richtung Cham und die B15 durch Maxhütte-Haidhof sind unfallträchtige Strecken. Wir nehmen Schäden im gesamten Landkreis auf.
Bei einem unverschuldeten Unfall kostet das Gutachten Sie nichts. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt das Sachverständigenhonorar gemäß § 249 BGB. Ihren Gutachter wählen Sie selbst. Daran kann keine Versicherung etwas ändern.
Versicherungen schicken trotzdem eigene Gutachter. HUK-Coburg und Allianz arbeiten mit DEKRA und anderen Prüforganisationen zusammen. Deren Aufgabe ist es, den Schaden niedrig zu halten. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet für Sie und dokumentiert den tatsächlichen Unfallschaden.
Ein Beispiel aus dem Landkreis: Unfall auf der A93 bei Wackersdorf. Der Versicherungsgutachter kalkulierte 2.100 Euro. Unser Gutachten ergab 3.300 Euro Reparaturkosten und 300 Euro merkantile Wertminderung. Erst nach Vorlage unseres Gutachtens regulierte die Versicherung den vollen Betrag.
Unsere Kalkulation basiert auf BVSK-Richtlinien und DAT/SilverDAT. Die Stundenverrechnungssätze orientieren sich an den Fachwerkstätten der Region. Jede Position ist belegt und gerichtsfest. Nach der Besichtigung vor Ort erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 24 Stunden.
Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro erstellen wir ein Vollgutachten. Darunter liegt die Bagatellschadensgrenze. Kleinere Schäden dokumentieren wir mit einem Kostenvoranschlag. Am Telefon beraten wir, was für Ihren Fall richtig ist.
Das Gutachten enthält Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und die merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden ermitteln wir den Restwert. Die 130%-Regelung erlaubt eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, sofern Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiterfahren.
Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug zu. Die Reparaturdauer in unserem Gutachten bildet die Berechnungsgrundlage. Viele Geschädigte verschenken diesen Anspruch, weil sie ihn nicht kennen.
Neben Unfallgutachten bieten wir im Landkreis Schwandorf Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks an. Wir prüfen die Fahrzeugidentifikationsnummer, den technischen Zustand und mögliche Vorschäden. Bei Kaskoschäden klären wir, ob Ihre Police eine Werkstattbindung enthält.
Termin in Schwandorf: 0151 6547 2223. Wir sind kurzfristig vor Ort.
