
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Schwabach erreichen wir in rund 65 Minuten über die A3 und A6. Die kreisfreie Stadt liegt südlich von Nürnberg und ist gut an das Autobahnnetz angebunden. Für Gutachten in Schwabach und dem südlichen Nürnberger Raum kommen wir zu Ihnen.
An der A6 Ausfahrt Schwabach und auf der B2 durch die Innenstadt passieren regelmäßig Unfälle. Der Pendlerverkehr Richtung Nürnberg sorgt morgens und abends für hohes Aufkommen. Auf der Verbindung über Roth und Hilpoltstein dokumentieren wir ebenfalls häufig Fahrzeugschäden.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Sachverständigenhonorar gemäß § 249 BGB. Den Gutachter wählen Sie selbst. Daran kann keine Versicherung etwas ändern.
HUK-Coburg, Allianz und andere Versicherer setzen im Nürnberger Raum häufig auf eigene Gutachter über DEKRA oder vergleichbare Prüfdienste. Deren Schadensbewertung fällt erfahrungsgemäß niedriger aus. Ein unabhängiges Gutachten schützt Ihre Schadensersatzansprüche.
Ein Kunde aus Schwabach hatte einen Seitenschaden auf der A6. Die Versicherung kalkulierte 2.600 Euro. Unser Gutachten ergab 3.800 Euro Reparaturkosten und 350 Euro merkantile Wertminderung. Die Differenz: über 1.500 Euro.
Wir arbeiten nach BVSK-Richtlinien mit DAT/SilverDAT. Die Stundenverrechnungssätze basieren auf den Fachwerkstätten im Raum Schwabach/Nürnberg. Fotodokumentation und Fahrzeugidentifikationsnummer prüfen wir vor Ort. Das Gutachten erhalten Sie in 24 Stunden.
Ab 750 Euro Schadenshöhe erstellen wir ein Vollgutachten. Darunter liegt die Bagatellschadensgrenze. Dann reicht ein Kostenvoranschlag. Was für Ihren Fall sinnvoll ist, klären wir telefonisch.
Das Gutachten enthält Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden berechnen wir den Restwert. Die 130%-Regelung erlaubt eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, wenn Sie das Fahrzeug sechs Monate weiterfahren.
Für den Nutzungsausfall steht Ihnen pro Tag eine Entschädigung zu. Die Nutzungsausfallentschädigung berechnet sich nach Fahrzeugtyp und Alter. Unser Gutachten liefert die Reparaturdauer als Grundlage.
Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks bieten wir ebenfalls an. Wir prüfen Technik, Karosserie und die Fahrzeugidentifikationsnummer. Bei Kaskoschäden klären wir die Werkstattbindung in Ihrer Police.
Termin in Schwabach: 0151 6547 2223. Kostenlose Erstberatung.
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