
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Regenstauf liegt nur 15 Minuten von uns entfernt. Über die A93 oder die B15 sind wir schnell vor Ort. Bei einem Unfall in Regenstauf, Zeitlarn oder Bernhardswald können wir oft innerhalb einer Stunde da sein.
Die A93 zwischen Regensburg-Nord und der Ausfahrt Regenstauf ist eine der meistbefahrenen Strecken in der Oberpfalz. Auffahrunfälle und Spurwechsel-Kollisionen passieren hier besonders im Berufsverkehr. Auch die B15 durch Regenstauf und der Kreisverkehr am Ortseingang sind Stellen, an denen wir regelmäßig Schäden aufnehmen.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners das Sachverständigenhonorar. § 249 BGB sichert Ihren Anspruch. Den Gutachter bestimmen Sie allein.
Versicherungen versuchen oft, einen eigenen Gutachter zu schicken. HUK-Coburg, Allianz und andere Versicherer nutzen dafür DEKRA oder ähnliche Prüfdienste. Deren Kalkulation liegt in der Regel unter der eines unabhängigen Sachverständigen. Wer den vollen Schadensersatz will, beauftragt von Anfang an einen eigenen Gutachter.
Vor kurzem hatte ein Kunde aus Regenstauf einen Auffahrunfall auf der A93. Die Versicherung wollte die Reparatur über einen Partnerbetrieb abwickeln. Unser Gutachten ergab 1.400 Euro mehr an Reparaturkosten als der Kostenvoranschlag des Versicherers. Außerdem fehlte die merkantile Wertminderung komplett.
Wir kalkulieren nach BVSK-Richtlinien mit DAT/SilverDAT. Die Fotodokumentation, Fahrzeugidentifikationsnummer und Schadenkalkulation werden vor Ort erstellt. In 24 Stunden haben Sie das fertige Gutachten.
Ab 750 Euro Schadenshöhe steht Ihnen ein Vollgutachten zu. Kleinere Schäden dokumentieren wir mit einem Kostenvoranschlag. Die Bagatellschadensgrenze entscheidet darüber. Am Telefon beraten wir Sie, welche Variante sinnvoll ist.
Das Gutachten enthält Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden berechnen wir den Restwert. Die 130%-Regelung kann greifen, wenn der Reparaturaufwand bis 130% des Wiederbeschaffungswerts reicht und Sie das Fahrzeug sechs Monate weiternutzen.
Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen für jeden Tag ohne fahrbares Auto zu. Unser Gutachten dokumentiert die Reparaturdauer. Ihr Anwalt kann damit den Nutzungsausfall bei der Versicherung durchsetzen.
In Regenstauf und Umgebung bieten wir auch Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks an. Vor dem Kauf prüfen wir Technik, Lackschichten und Fahrzeughistorie. Bei Kaskoschäden klären wir, ob eine Werkstattbindung in Ihrer Police steht.
Jetzt anrufen: 0151 6547 2223. In 15 Minuten vor Ort.
