
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Lappersdorf grenzt direkt an Regensburg. In 10 Minuten sind wir bei Ihnen. Bei einem Unfall in Lappersdorf, Hainsacker oder Kareth kommen wir kurzfristig vorbei. Oft noch am selben Tag.
Der Verkehr in Lappersdorf konzentriert sich auf die B8 Richtung Amberg und die Verbindung über die Lappersdorfer Kreuzung Richtung B15. Im Berufsverkehr stauen sich hier täglich tausende Pendler. Auffahrunfälle und Seitenstreifer gehören zum Alltag auf dieser Strecke.
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Das ist Ihr Recht nach § 249 BGB. Sie wählen den Sachverständigen. Nicht die Versicherung.
Trotzdem rufen Versicherungen nach einem Unfall schnell an und bieten eigene Gutachter an. HUK-Coburg und Allianz nutzen DEKRA oder andere Prüforganisationen. Diese kalkulieren im Auftrag der Versicherung. Wer seine Ansprüche vollständig geltend machen will, braucht ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen.
Erst letzte Woche hatte eine Kundin aus Lappersdorf einen Blechschaden auf der B8. Die Versicherung schickte einen DEKRA-Gutachter. Sein Ergebnis: 1.600 Euro. Unser Gutachten kam auf 2.350 Euro plus 200 Euro Wertminderung. Der DEKRA-Gutachter hatte die Lackierung der angrenzenden Bauteile nicht berücksichtigt.
Wir arbeiten mit DAT/SilverDAT nach BVSK-Richtlinien. Stundenverrechnungssätze regionaler Fachwerkstätten bilden die Grundlage. Fotodokumentation und Schadenkalkulation erstellen wir direkt am Fahrzeug. Das Gutachten haben Sie in 24 Stunden.
Ein Vollgutachten erstellen wir ab ca. 750 Euro Schadenshöhe. Darunter liegt die Bagatellschadensgrenze. Dann reicht ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie ehrlich, was für Ihren Schaden die richtige Wahl ist.
Das Unfallgutachten dokumentiert Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden ermitteln wir den Restwert. Die 130%-Regelung kann greifen, wenn Sie das Fahrzeug nach der Reparatur sechs Monate weiternutzen.
Für jeden Tag ohne Auto haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Reparaturdauer in unserem Gutachten liefert die Berechnungsgrundlage. Diesen Posten übersehen viele Geschädigte.
Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks bieten wir ebenfalls an. Wir prüfen die Fahrzeugidentifikationsnummer und den technischen Zustand. Bei Kaskoschäden klären wir vorab die Werkstattbindung in Ihrer Police.
Termin in Lappersdorf: 0151 6547 2223. In 10 Minuten bei Ihnen.
