
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Landau an der Isar erreichen wir in knapp einer Stunde über die A92. Die Ausfahrt Landau bringt uns direkt in die Stadt. Wir kommen auch nach Eichendorf und ins südliche Vilstal.
Die A92 zwischen Dingolfing und Landau ist eine stark frequentierte Pendlerstrecke. Auffahrunfälle am Autobahnende bei Landau-West und auf der B20 Richtung Simbach gehören zu den häufigen Schadensfällen. Wir nehmen Unfälle im gesamten südlichen Landkreis Dingolfing-Landau auf.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall kostet das Gutachten Sie nichts. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt gemäß § 249 BGB. Den Gutachter wählen Sie. Nicht die Versicherung.
HUK-Coburg und Allianz versuchen auch in Landau, eigene Gutachter durchzusetzen. Diese arbeiten über DEKRA oder ähnliche Prüfdienste. Deren Kalkulation fällt erfahrungsgemäß niedriger aus als ein unabhängiges Gutachten. Wer seine Schadensersatzansprüche sichern will, beauftragt einen eigenen Sachverständigen.
Ein Kunde aus Landau hatte einen Unfall auf der B20. Die Versicherung bot 2.200 Euro. Unser Gutachten ergab 3.100 Euro Reparaturkosten plus 250 Euro merkantile Wertminderung. Die Differenz lag bei über 1.100 Euro.
Unsere Kalkulation basiert auf BVSK-Richtlinien und DAT/SilverDAT. Stundenverrechnungssätze regionaler Fachwerkstätten bilden die Grundlage. Fotodokumentation und Fahrzeugidentifikationsnummer werden vor Ort erfasst. Das Gutachten erhalten Sie in 24 Stunden.
Ein Vollgutachten erstellen wir ab ca. 750 Euro Schadenshöhe. Liegt der Schaden unter der Bagatellschadensgrenze, reicht ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie am Telefon.
Im Gutachten stehen Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei Totalschaden berechnen wir den Restwert. Die 130%-Regelung ermöglicht eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, sofern Sie das Fahrzeug sechs Monate weiternutzen.
Für den Nutzungsausfall steht Ihnen pro Tag eine Entschädigung zu. Die Nutzungsausfallentschädigung berechnet sich nach Fahrzeugtyp. Unser Gutachten liefert die exakte Reparaturdauer als Grundlage.
Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks bieten wir ebenfalls an. Wir prüfen die Fahrzeugidentifikationsnummer und den technischen Zustand. Bei Kaskoschäden klären wir die Werkstattbindung in Ihrer Police.
Anruf genügt: 0151 6547 2223. Wir kommen kurzfristig nach Landau an der Isar.
