
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Bogen erreichen wir in rund 40 Minuten über die A3 Richtung Passau. Die Stadt liegt an der Donau im Landkreis Straubing-Bogen. Für Gutachten in Bogen, Kirchroth oder Mallersdorf-Pfaffenberg fahren wir zu Ihnen.
Auf der A3 bei der Ausfahrt Bogen und auf der B20 Richtung Cham passieren regelmäßig Unfälle. Auch die Donauüberquerung bei Bogen und die Ortsdurchfahrt sorgen für Blechschäden. Wir dokumentieren Schäden im gesamten Landkreis Straubing-Bogen.
Bei einem unverschuldeten Unfall kostet das Gutachten Sie nichts. § 249 BGB regelt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt das Sachverständigenhonorar. Ihren Gutachter wählen Sie selbst.
HUK-Coburg und Allianz schicken nach Unfällen eigene Gutachter über DEKRA. Deren Kalkulation fällt erfahrungsgemäß niedriger aus. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den tatsächlichen Unfallschaden.
Eine Kundin aus Bogen hatte einen Heckschaden auf der B20. Die Versicherung wollte nur einen Kostenvoranschlag akzeptieren. Unser Vollgutachten deckte 450 Euro merkantile Wertminderung auf, die sonst verloren gewesen wäre. Die Gesamtdifferenz: über 1.100 Euro.
Wir arbeiten nach BVSK-Richtlinien mit DAT/SilverDAT. Fotodokumentation und Fahrzeugidentifikationsnummer erfassen wir vor Ort. Das Gutachten liegt in 24 Stunden vor.
Ab 750 Euro Schadenshöhe erstellen wir ein Vollgutachten. Darunter liegt die Bagatellschadensgrenze. Dann reicht ein Kostenvoranschlag. Am Telefon beraten wir, was passt.
Im Gutachten stehen Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden berechnen wir den Restwert. Die 130%-Regelung erlaubt eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert, wenn Sie das Fahrzeug sechs Monate weiterfahren.
Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug zu. Unser Gutachten liefert die Reparaturdauer als Grundlage.
Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks bieten wir ebenfalls an. Bei Kaskoschäden klären wir die Werkstattbindung.
Termin: 0151 6547 2223. Wir kommen nach Bogen.
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