
Zentrum unserer Arbeit
Unser Hauptanliegen ist es, für jedes Fahrzeug eine neutrale und unparteiische Einschätzung zu gewährleisten. Uns ist bewusst, dass jedes Fahrzeug durch seine individuelle Historie und seinen einzigartigen Wert gekennzeichnet ist. Aus diesem Grund widmen wir uns mit größter Sorgfalt der Prüfung und Bewertung jedes einzelnen Details.




Bayreuth liegt am Rand unseres Einzugsgebiets. Über die A3 und A9 erreichen wir die Stadt in rund 85 Minuten. Für Gutachten in Bayreuth und dem nördlichen Oberfranken kommen wir zu Ihnen.
Bayreuth ist Knotenpunkt der A9 Berlin–München und der B85 Richtung Amberg. Auf der A9 zwischen Bayreuth-Süd und dem Autobahnkreuz Bayreuth/Kulmbach staut es im Berufsverkehr regelmäßig. Auffahrunfälle gehören dort zum Alltag. Auch auf dem Stadtring und der B22 durch das Zentrum dokumentieren wir Schäden.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Sachverständigenhonorar. Das regelt § 249 BGB. Den Gutachter bestimmen Sie. Dieses Recht gilt uneingeschränkt.
HUK-Coburg — mit Sitz im nahen Coburg — ist in Oberfranken besonders präsent. Der Versicherer versucht häufig, eigene Gutachter über DEKRA einzusetzen. Auch Allianz und andere Versicherungen drängen auf eigene Sachverständige. Deren Kalkulation fällt im Interesse der Versicherung niedriger aus. Ein unabhängiger Gutachter wie wir sichert Ihre Ansprüche.
Ein Kunde aus Bayreuth hatte einen Heckschaden auf der A9. Die Versicherung bot 3.200 Euro. Unser Gutachten ergab 4.600 Euro Reparaturkosten und 550 Euro Wertminderung. Die HUK-Coburg musste nach Vorlage unseres Gutachtens den vollen Betrag regulieren.
Wir kalkulieren nach BVSK-Richtlinien mit DAT/SilverDAT. Die Stundenverrechnungssätze orientieren sich an den Fachwerkstätten im Raum Bayreuth. Fotodokumentation und Fahrzeugidentifikationsnummer erfassen wir vor Ort. Das Gutachten liegt in 24 Stunden vor.
Ein Vollgutachten erstellen wir ab ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb der Bagatellschadensgrenze reicht ein Kostenvoranschlag. Welche Variante passt, klären wir am Telefon.
Im Gutachten stehen Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung. Bei einem Totalschaden berechnen wir den Restwert. Die 130%-Regelung erlaubt eine Reparatur bis 130% des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie das Fahrzeug sechs Monate weiterfahren.
Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug zu. Unser Gutachten dokumentiert die exakte Reparaturdauer. Ihr Anwalt nutzt diese Angabe für die Schadensregulierung.
Wertgutachten und Gebrauchtwagen-Checks bieten wir auch in Bayreuth an. Wir prüfen die Fahrzeugidentifikationsnummer und den technischen Zustand. Bei Kaskoschäden klären wir, ob eine Werkstattbindung besteht.
Termin in Bayreuth: 0151 6547 2223. Wir kommen auch nach Oberfranken.
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