Was tun nach einem Unfall?

March 26, 2026

Ein Auffahrunfall auf der A3 bei Neutraubling, ein Zusammenstoß im Kreisverkehr am Dachauplatz. Passiert schneller als man denkt. Und in den ersten Minuten danach treffen viele Betroffene Entscheidungen, die sie hinterher Geld kosten. Hier steht, was Sie stattdessen tun sollten.

Am Unfallort: Die ersten Minuten

Warnblinkanlage an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Laut StVO mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle, auf der Autobahn 200 Meter. Auf der A93 Richtung Schwandorf oder der B8 bei Regenstauf geht das in der Praxis oft unter, weil alle unter Stress stehen.

Sind Personen verletzt? Sofort 112 anrufen. Bei reinen Blechschäden ist die Polizei nicht zwingend nötig. Trotzdem empfehlen wir den Anruf bei der 110: Ein polizeilicher Unfallbericht kann später helfen, wenn die Schuldfrage unklar ist.

Unfallschaden dokumentieren

Fotografieren Sie alles. Beide Fahrzeuge von allen Seiten, die Unfallstelle, Bremsspuren, Glassplitter auf der Fahrbahn. Ihr Smartphone reicht.

Vom Unfallgegner brauchen Sie: Name, Adresse, Telefonnummer, Kennzeichen, Versicherung mit Scheinnummer. Den Führerschein am besten kurz abfotografieren. Falls Zeugen da sind, deren Kontaktdaten mitnehmen. Das vergessen die meisten und hinterher lässt sich das kaum nachholen.

Den Europäischen Unfallbericht ausfüllen, falls einer im Auto liegt. Sonst reicht eine Skizze mit Unfallhergang und Unterschrift beider Seiten auf einem Zettel.

Gutachter einschalten, nicht die Versicherung entscheiden lassen

Hier machen viele Geschädigte den teuersten Fehler: Sie lassen die gegnerische Versicherung den Gutachter bestimmen.

Das müssen Sie nicht. § 249 BGB gibt Ihnen das Recht auf freie Gutachterwahl. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt das Gutachten, aber Sie entscheiden, wer es erstellt.

Der Unterschied ist einfach: Ein Versicherungsgutachter bewertet den Schaden tendenziell niedrig. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert, was tatsächlich kaputt ist. Ab etwa 750 Euro Schadenshöhe lohnt sich ein Vollgutachten fast immer. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag.

Wer im Raum Regensburg oder im Umkreis von 90 Kilometern einen Unfall hatte, kann uns direkt anrufen. Wir fahren noch am selben Tag raus, auch nach Kelheim, Schwandorf, Deggendorf oder Nürnberg.

Ihre Ansprüche nach einem Haftpflichtschaden

Bei einem fremdverschuldeten Unfall steht Ihnen mehr zu als nur die Reparatur. Viele Geschädigte kennen nur einen Bruchteil davon.

Die Werkstatt dürfen Sie frei wählen. Sie sind nicht an eine Partnerwerkstatt der Versicherung gebunden. Auch nach einer Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert, die sogenannte merkantile Wertminderung. Bei neueren Fahrzeugen geht es da um mehrere hundert Euro. Für jeden Tag ohne Auto steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, alternativ ein Mietwagen. Die Gutachterkosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung, nicht Sie. Und auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht dürfen Sie auf Kosten der Gegenseite einschalten. Bei strittigen Fällen raten wir dazu.

Die häufigsten Fehler nach einem Unfall

Aus unserer Praxis in Regensburg sehen wir immer wieder dieselben Sachen.

Erstens: zu früh reparieren lassen. Wer sein Auto in die Werkstatt bringt, bevor ein Gutachten erstellt wurde, verliert Beweismaterial. Die Fotodokumentation im Originalzustand ist die Grundlage für die ganze Schadensregulierung.

Zweitens: den Versicherungsgutachter akzeptieren. Die HUK-Coburg oder Allianz schicken gerne ihren eigenen Sachverständigen. Klingt bequem, kostet Sie aber oft tausende Euro.

Drittens: keine Wertminderung geltend machen. Die Versicherung weist Sie nicht darauf hin. Wer nicht fragt, bekommt nichts.

Und viertens: zu lange warten. Je länger Sie nach dem Unfall mit dem Gutachten warten, desto schwieriger wird die Beweissicherung. Innerhalb von 48 Stunden den Sachverständigen beauftragen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Praxistipp vom Gutachter

Unterschreiben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis. Auch nicht, wenn der andere Fahrer Druck macht. Sagen Sie: "Das klären die Versicherungen." Wir hatten vor kurzem einen Fall an der A3-Ausfahrt Regensburg-Ost, bei dem jemand vorschnell eine Teilschuld eingeräumt hat. Das hätte ihn fast die Hälfte seines Schadensersatzes gekostet. So etwas sehen wir leider öfter.

So geht es weiter

Am besten rufen Sie uns an, bevor Sie irgendetwas mit der Versicherung klären. Dauert zwei Minuten, und wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist. Die Begutachtung vor Ort geht schnell, 15 bis 20 Minuten, und das Gutachten haben Sie innerhalb von 24 Stunden.

Alterna KFZ Sachverständige, 0151 6547 2223. Auch per WhatsApp.