Zwischen 300 und 1.500 Euro, je nach Schadenshöhe. Aber bevor Sie rechnen: Bei einem Haftpflichtschaden zahlt nicht Sie, sondern die gegnerische Versicherung. Das wissen viele nicht.
Wer den Unfall verursacht hat, entscheidet, wer zahlt.
Wenn der andere schuld ist (Haftpflichtschaden), trägt dessen Versicherung die Gutachterkosten. Sie als Geschädigter zahlen nichts. Das steht in § 249 BGB, und daran kann die Versicherung nichts ändern. Egal ob die HUK-Coburg oder Allianz auf der Gegenseite steht.
Beim Kaskoschaden (eigene Schuld, Vandalismus, Hagel) zahlen Sie das Gutachten zunächst selbst. Je nach Vertrag erstattet die Kaskoversicherung die Kosten teilweise oder ganz. Das vorher klären.
Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach der Schadenshöhe. Der BVSK veröffentlicht regelmäßig eine Honorarbefragung, die als Richtwert dient.
Grobe Orientierung:
| Schadenshöhe | Gutachterkosten (ca.) |
|---|---|
| 750 bis 1.500 EUR | 300 bis 450 EUR |
| 1.500 bis 3.000 EUR | 400 bis 600 EUR |
| 3.000 bis 5.000 EUR | 500 bis 750 EUR |
| 5.000 bis 10.000 EUR | 700 bis 1.000 EUR |
| über 10.000 EUR | ab 1.000 EUR |
Zum Honorar kommen Nebenkosten: Fotodokumentation, Schreibkosten, Fahrtkosten, Porto. Bei uns in Regensburg fallen keine Fahrtkosten an, wenn das Fahrzeug im Umkreis von 90 Kilometern steht.
Nicht bei jedem Schaden brauchen Sie ein Vollgutachten. Unterhalb der Bagatellschadensgrenze von 750 Euro akzeptieren Versicherungen meistens nur einen Kostenvoranschlag.
Ein Kostenvoranschlag listet die Reparaturkosten auf. Ein Vollgutachten geht weiter und dokumentiert auch den Wiederbeschaffungswert, die merkantile Wertminderung und den Nutzungsausfall. Bei höheren Schäden holen Sie mit einem Vollgutachten deutlich mehr raus.
Ein Kunde aus Neutraubling hatte einen Heckschaden von rund 4.000 Euro. Die Versicherung wollte nur den Kostenvoranschlag akzeptieren. Mit dem Vollgutachten haben wir zusätzlich 800 Euro Wertminderung und Nutzungsausfall dokumentiert. Die Versicherung musste zahlen.
Ab 750 Euro Schadenshöhe lohnt sich ein Vollgutachten fast immer. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag, der deutlich günstiger ist (oft 80 bis 150 Euro).
Besonders sinnvoll ist ein Gutachten, wenn das Fahrzeug jünger als sechs Jahre ist, die Schuldfrage strittig ist, oder wenn die Versicherung den Schaden kleinreden will. Auch bei einem möglichen Totalschaden sollten Sie nicht auf ein Gutachten verzichten.
Bei kleinen Schäden raten wir ehrlich davon ab. Die Kosten stehen dann nicht im Verhältnis. Ein kurzer Anruf bei uns reicht, damit wir einschätzen können, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Manche Versicherungen bieten an, "kostenlos" einen eigenen Gutachter zu schicken. Klingt gut. Der Haken: Dieser Gutachter arbeitet für die Versicherung und bewertet den Schaden tendenziell niedrig.
Auf der A93 bei Schwandorf hatten wir so einen Fall. Der Versicherungsgutachter kam auf 2.800 Euro. Unser Gutachten auf 4.200 Euro, weil mehrere verdeckte Schäden an der Fahrzeugstruktur fehlten. 1.400 Euro Differenz, die der Geschädigte fast nicht bekommen hätte.
Lassen Sie sich von der Versicherung nicht einreden, ein eigenes Gutachten lohne sich nicht. Bei Schäden über 750 Euro stimmt das nicht. Lieber einmal kurz bei einem unabhängigen Sachverständigen anrufen. Kostet nichts und dauert zwei Minuten.
Alterna KFZ Sachverständige Regensburg, 0151 6547 2223. Auch per WhatsApp.