Wir beraten Sie gerne!

Kostenfreie Beratung

Bei uns steht individuelle Beratung im Mittelpunkt. Wir verstehen, dass jede Situation einzigartig ist und bieten daher maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse.

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Das Wichtigste vorab

Kosten, Ablauf und Gutachten-Inhalte im Überblick

Sie hatten einen Unfall und brauchen ein Gutachten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt die Kosten dafür, nicht Sie. Wir erstellen Ihr Sachverständigengutachten unabhängig von jeder Versicherung, direkt vor Ort und innerhalb von 24 Stunden. Egal ob Auffahrunfall in der Stadt, Seitenkollision auf der A3 oder Wildschaden auf der Landstraße.

Kostenlos für Sie | Gutachten in 24h | Termin am selben Tag

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Das Wichtigste vorab

Kosten: null Euro für Sie

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Das regelt § 249 BGB eindeutig. Sie zahlen keinen Cent, nicht als Vorleistung und nicht als Eigenanteil.

Freie Gutachterwahl

Sie dürfen Ihren Sachverständigen frei wählen. Die Versicherung schlägt gerne einen eigenen Gutachter vor, darf Ihnen aber keinen vorschreiben. Gerichte bestätigen das regelmäßig.

Dauer: 15 Minuten Besichtigung, 24 Stunden Gutachten

Die Besichtigung am Fahrzeug dauert 15 bis 20 Minuten. Danach erstellen wir die Schadenkalkulation mit Fotodokumentation. Das fertige Gutachten liegt innerhalb von 24 Stunden als PDF vor. Bei eiligen Fällen schneller.

Auto nicht fahrbar: Wir kommen zu Ihnen

Ob Werkstatt, Unfallort, Straßenrand oder Zuhause. Im gesamten Raum Regensburg und 90 Kilometer Umkreis fahren wir kostenlos an.

So läuft es ab

Schritt 1: Anrufen oder WhatsApp schicken

Sie schildern kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen direkt am Telefon, ob ein Gutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag reicht. Dauert zwei Minuten. Danach vereinbaren wir den Gutachtertermin, oft noch am selben Tag.

Dabei klären wir auch, ob Sie bereits den Unfallbericht ausgefüllt haben und ob ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Viele Geschädigte rufen uns direkt von der Unfallstelle an. Das ist völlig in Ordnung, wir leiten Sie durch die nächsten Schritte.

Schritt 2: Sachverständiger kommt zur Besichtigung

Der Gutachter fährt zu Ihrem Fahrzeug. Die Fahrzeugbewertung dauert rund 15 bis 20 Minuten. Dabei dokumentiert er jeden sichtbaren Schaden mit Fotos und prüft auch verdeckte Beschädigungen an Rahmen, Elektronik und Sensorik. Die Fotodokumentation umfasst zwischen 30 und 60 Detailaufnahmen, je nach Schadensumfang.

Moderne Fahrzeuge haben Radarsensoren hinter den Stoßfängern, Kameras in den Spiegeln und Steuergeräte unter der Verkleidung. Ein Kratzer am Heck kann bedeuten, dass der Parkassistent neu kalibriert werden muss. Solche versteckten Kosten tauchen in einem Werkstatt-Kostenvoranschlag selten auf. Im Sachverständigengutachten schon.

Schritt 3: Gutachten in 24 Stunden

Sie erhalten das fertige Gutachten als PDF per E-Mail. Bei Bedarf leiten wir es direkt an die gegnerische Versicherung und Ihren Anwalt weiter. Ab diesem Punkt beginnt die Schadensregulierung.

Das Gutachten enthält alle Positionen, die Sie für die vollständige Abwicklung brauchen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Kein Nachfragen, kein zweiter Termin. Die meisten Versicherungen regulieren den Schaden innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Eingang des Gutachtens.

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Was steckt im Gutachten?

Ein Unfallgutachten ist mehr als eine Schadensliste. Es ist Ihre Verhandlungsgrundlage gegenüber der Versicherung. Ohne Gutachten legt die Versicherung fest, was sie zahlt. Mit einem unabhängigen Gutachten haben Sie Zahlen, die das widerlegen.

Reparaturkosten

Wir kalkulieren die Reparaturkosten auf Basis von Fachwerkstatt-Stundensätzen nach BVSK-Honorarbefragung. Die Schadenkalkulation erfolgt über DAT/SilverDAT und Audatex. Beide Systeme greifen auf aktuelle Ersatzteilpreise und herstellergegebene Arbeitswerte zu. Werkstatt-Phantasiepreise haben hier keinen Platz, genauso wenig wie künstlich gedrückte Versicherungssätze.

Versicherungen setzen gerne niedrigere Stundenverrechnungssätze an oder verweisen auf freie Werkstätten statt auf die Markenwerkstatt. Unser Gutachten rechnet mit den regional üblichen Sätzen für Regensburg und Umgebung, orientiert am tatsächlichen Preisniveau der Fachwerkstätten vor Ort. Das macht bei einem mittleren Schaden schnell 400 bis 800 Euro Unterschied.

Reparaturdauer und Nutzungsausfall

Die Reparaturdauer fließt ins Gutachten ein und bildet die Grundlage für Ihre Nutzungsausfallentschädigung. Steht Ihr Auto zehn Werktage in der Werkstatt, steht Ihnen für jeden Tag eine Entschädigung zu. Bei einem Mittelklassewagen sind das zwischen 35 und 65 Euro pro Tag, bei einem SUV oder Oberklassefahrzeug auch deutlich mehr.

Alternativ zum Nutzungsausfall können Sie einen Mietwagen nehmen. Welche Option finanziell günstiger ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie dazu, bevor Sie sich festlegen.

Wiederbeschaffungswert und Restwert

Beim Wiederbeschaffungswert ermitteln wir, was Ihr Fahrzeug vor dem Unfall am regionalen Markt wert war. Die Bewertung basiert auf vergleichbaren Angeboten im Raum Regensburg, nicht auf bundesweiten Durchschnittswerten. Den Restwert bestimmen wir über Restwertbörsen mit mindestens drei aktuellen Angeboten. Die Differenz entscheidet bei einem Totalschaden über Ihre Auszahlung.

Merkantile Wertminderung

Die merkantile Wertminderung gehört in jedes Gutachten bei Fahrzeugen unter sechs Jahren mit weniger als 100.000 Kilometern. Ihr Auto verliert durch den Unfallvermerk an Marktwert, selbst nach perfekter Reparatur. Ein drei Jahre alter Golf mit dokumentiertem Heckschaden bringt beim Verkauf 800 bis 2.000 Euro weniger als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug. Diesen Betrag muss die Versicherung zusätzlich erstatten.

130%-Regelung bei Totalschaden

Bei Totalschäden prüfen wir die 130%-Regelung. Liegen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen und bekommen die vollen Kosten erstattet. Voraussetzung: Sie fahren das Auto mindestens sechs Monate weiter.

Diese Regel kennen viele Geschädigte nicht. Die Versicherung weist selten darauf hin, weil sie lieber den Wiederbeschaffungswert minus Restwert zahlt. Mit unserem Gutachten haben Sie die Zahlen schwarz auf weiß und können selbst entscheiden.

Ein Beispiel: Wiederbeschaffungswert 8.000 Euro, Restwert 1.500 Euro, Reparaturkosten 9.200 Euro. Die Versicherung will nur 6.500 Euro zahlen (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Aber 9.200 Euro liegen unter 130 Prozent von 8.000 Euro (10.400 Euro). Also dürfen Sie reparieren lassen und bekommen die vollen 9.200 Euro.

Ihre Ansprüche nach einem Unfall

Warum ein unabhängiges Gutachten den Unterschied macht

Ihre Ansprüche nach einem Unfall

Die meisten Geschädigten denken nur an die Reparatur. Ein Unfallgutachten deckt auf, was Ihnen tatsächlich zusteht. Die Anspruchsgrundlage nach § 249 BGB geht weit über die reinen Reparaturkosten hinaus.

Rechenbeispiel aus der Praxis

Auffahrunfall auf der A3 bei Neutraubling, VW Tiguan, drei Jahre alt, Heckschaden. Der Geschädigte hatte bereits einen Werkstatt-Kostenvoranschlag über 5.200 Euro und dachte, das sei sein gesamter Anspruch. Dann rief er bei uns an.

Unser Gutachten ergab folgende Positionen:

Die Reparaturkosten lagen bei 5.800 Euro, also 600 Euro mehr als der Werkstatt-Kostenvoranschlag, weil wir einen versteckten Schaden am Heckquerträger dokumentiert haben. Dazu kam eine Wertminderung von 1.200 Euro. Der Nutzungsausfall für zwölf Werkstage betrug 540 Euro. Die Abschleppkosten vom Unfallort zur Werkstatt machten 280 Euro aus. Unser Gutachterhonorar lag bei 890 Euro. Hinzu kamen 25 Euro Unkostenpauschale.

Gesamtanspruch: 8.735 Euro. Ohne Gutachten hätte der Geschädigte nur 5.200 Euro von der Werkstatt eingereicht. Die Differenz von 3.535 Euro wäre verfallen. Solche Fälle sehen wir jede Woche.

Was Geschädigte regelmäßig vergessen

  • Nutzungsausfall: Wer keinen Mietwagen nimmt, bekommt trotzdem Geld für die Tage ohne Auto. Viele wissen das schlicht nicht.
  • Unkostenpauschale: Zwischen 20 und 30 Euro, pauschal und ohne Nachweis. Kein großer Betrag, aber er steht Ihnen zu.
  • Fahrtkosten: Die Fahrtkosten zur Werkstatt und zum Sachverständigen erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung ebenfalls.

Bei gewerblichen Fahrzeugen kommen Vorhaltekosten hinzu, wenn ein Ersatzfahrzeug aus dem eigenen Fuhrpark eingesetzt wird. Handwerksbetriebe in der Oberpfalz betrifft das regelmäßig, wenn der Transporter nach einem Unfall auf der A93 ausfällt.

Ein Schadensgutachten listet alle Positionen einzeln auf und macht sie bezifferbar. So lässt die Versicherung keinen Posten unter den Tisch fallen.

Finger weg vom Versicherungsgutachter

Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung schnell. Oft innerhalb von Stunden. HUK-Coburg, Allianz und andere schicken gerne einen eigenen Gutachter vorbei oder schlagen eine Partnerwerkstatt vor. Das klingt bequem, kostet Sie aber Geld.

Ein konkreter Vergleich

Januar 2026, Seitenschaden an einem Audi A3, Unfallort Regensburg-Süd. Der Versicherungsgutachter kalkulierte Reparaturkosten von 3.100 Euro. Wertminderung: nicht berücksichtigt. Nutzungsausfall: nicht erwähnt.

Unser Gutachten für denselben Schaden: 4.700 Euro Reparaturkosten, 850 Euro Wertminderung, 390 Euro Nutzungsausfall. Differenz: 2.840 Euro.

Das Versicherungsgutachten hätte den Geschädigten fast 2.840 Euro gekostet, die ihm zustehen. Kein Tippfehler, keine Ausnahme.

Warum die Zahlen auseinandergehen

Ein Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Seine Aufgabe ist es, die Schadenshöhe niedrig zu halten. Er setzt günstigere Stundenverrechnungssätze an, rechnet mit gebrauchten statt neuen Ersatzteilen und vergisst gerne die Wertminderung.

Ein unabhängiger Sachverständiger hat keinen Auftraggeber, der die Summe drücken will. Er dokumentiert den tatsächlichen Schaden und kalkuliert auf Basis marktüblicher Preise. Das Ergebnis fällt regelmäßig höher aus, nicht weil wir aufschlagen, sondern weil der Versicherungsgutachter kürzt.

Wir raten klar davon ab, den Versicherungsgutachter zu nehmen. Das ist keine Verkaufstaktik. Es ist unsere Erfahrung aus hunderten Fällen in Regensburg und Umgebung. Der Unterschied zwischen einem Versicherungsgutachten und einem unabhängigen Gutachten liegt fast immer im vierstelligen Bereich.

Freie Gutachterwahl ist Ihr Recht als Geschädigter. Kein Sachbearbeiter kann Ihnen vorschreiben, welchen Sachverständigen Sie beauftragen. Die Kosten für den eigenen Gutachter zahlt trotzdem die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Die Antwort hängt von der Schadenshöhe ab.

Ab 750 Euro: Vollgutachten

Ab 750 Euro aufwärts lohnt sich ein Vollgutachten fast immer. Diese Grenze ist die sogenannte Bagatellschadensgrenze. Darunter kann die Versicherung argumentieren, dass ein Kostenvoranschlag ausreicht. Darüber haben Sie das Recht auf ein Sachverständigengutachten, und die Kosten trägt die Gegenseite.

Unter 750 Euro: Kostenvoranschlag

Unter 750 Euro empfehlen wir einen Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens. Den erstellen wir ebenfalls, und auch er ist bei unverschuldeten Unfällen kostenlos. Für die Schadensregulierung kleinerer Schäden reicht er als Grundlage.

Besonders sinnvoll bei jungen Fahrzeugen

Bei Fahrzeugen unter sechs Jahren fällt die Wertminderung oft erheblich aus. Ohne Gutachten wird sie nicht ermittelt, und ohne Ermittlung wird sie nicht ausgezahlt. Bei einem zwei Jahre alten Fahrzeug mit 4.000 Euro Reparaturkosten kann die Wertminderung allein 1.000 Euro oder mehr betragen.

Bei strittiger Schuldfrage

Wenn der Unfallgegner behauptet, Sie seien mitschuldig, dient das Gutachten gleichzeitig der Beweissicherung und Unfallrekonstruktion. Unfallspuren am Fahrzeug, Anstoßwinkel und Verformungsmuster lassen Rückschlüsse auf den Unfallhergang zu. Das kann im Streitfall den Unterschied machen.

Versteckte Schäden

Elektronik, Sensorik, Rahmenstruktur: Bei modernen Fahrzeugen sieht man von außen oft wenig. Ein leichter Heckaufprall kann den Abstandsradar beschädigen, ohne dass die Verkleidung gebrochen ist. Nur eine sachverständige Begutachtung deckt solche Schäden auf.

Wann Sie uns nicht brauchen

Ehrlich gesagt: Nicht immer ist ein Gutachten nötig. Bei einem Parkrempler mit 300 Euro Schaden am Stoßfänger reicht ein Foto und ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Wer dafür einen Sachverständigen bestellt, schießt mit Kanonen auf Spatzen. Wir sagen Ihnen am Telefon in zwei Minuten, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Kaskoversicherung: Sonderfall

Bei Kaskoversicherung gelten andere Regeln. Hier beauftragen Sie das Gutachten selbst, und die eigene Versicherung entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt. Sprechen Sie uns vorher an, damit wir klären können, wie Ihr Versicherer mit externen Gutachten umgeht.

In vielen Fällen akzeptieren auch Kaskoversicherungen ein unabhängiges Gutachten, besonders wenn die Schadenshöhe strittig ist. Gerade bei Hagelschäden und Wildunfällen in der Oberpfalz kommt das häufiger vor, als man denkt.

Über uns

Alterna ist ein KFZ-Sachverständigenbüro in Regensburg. Argjend Malik Alili und Rinor Grajqevci führen das Büro und begutachten Unfallschäden im gesamten Raum Oberpfalz und Niederbayern.

Wir arbeiten unabhängig. Das heißt: nicht für Versicherungen und nicht für Werkstätten. Das Gutachten dient Ihnen als Geschädigtem. Nur Ihnen.

Was das im Alltag bedeutet: Wenn die HUK-Coburg Ihnen einen eigenen Gutachter schicken will, müssen Sie das nicht annehmen. Wenn die Allianz einen Schadenservice anbietet, der angeblich alles regelt, prüfen wir gerne das Kleingedruckte. Unsere Schadendokumentation orientiert sich an den BVSK-Richtlinien. Die Kalkulation läuft über DAT/SilverDAT und Audatex, also die gleichen Systeme, die auch DEKRA und andere große Prüforganisationen einsetzen.

Unsere Gutachten halten wir bewusst verständlich. Kein Juristendeutsch, keine Fachsprache ohne Erklärung. Sie sollen nachvollziehen können, was drinsteht und warum. Trotzdem erfüllen sie alle Anforderungen für die Vorlage bei Gericht, beim Anwalt und bei der Versicherung.

Erreichbar sind wir täglich, auch am Wochenende. Unfälle passieren nicht nur montags bis freitags. Wenn Sie uns samstags um 18 Uhr anrufen, gehen wir ran.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Was kostet ein Unfallgutachten?

Für Sie als Geschädigter: nichts. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten nach § 249 BGB. Das Honorar richtet sich nach der Schadenshöhe und orientiert sich am BVSK-Honorartableau. Bei einem Schaden von 5.000 Euro liegt das Honorar typischerweise zwischen 700 und 900 Euro.

Wer bezahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie beauftragen den Gutachter, die Rechnung geht an die Versicherung. Sie müssen nicht in Vorleistung treten und brauchen kein eigenes Geld aufwenden.

Wie lange dauert die Erstellung?

Die Fahrzeugbesichtigung vor Ort dauert 15 bis 20 Minuten. Das fertige Gutachten mit Fotodokumentation und Schadenkalkulation erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden per E-Mail als PDF. Bei besonders umfangreichen Schäden kann es im Einzelfall 48 Stunden dauern.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Nein. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl. Die Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Nehmen Sie trotzdem den Versicherungsgutachter, riskieren Sie eine deutlich niedrigere Schadensbewertung.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Gutachten dokumentiert den gesamten Schaden, ermittelt Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die reinen Reparaturkosten. Ab der Bagatellschadensgrenze von 750 Euro steht Ihnen ein vollständiges Gutachten zu.

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?

Ab circa 750 Euro. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag. Je höher der Schaden, desto mehr Positionen kann das Gutachten aufdecken, die sonst untergehen: Wertminderung, Nutzungsausfall, versteckte Schäden an Sensorik und Elektronik.

Kann ich mir die Reparaturkosten auszahlen lassen?

Ja. Sie dürfen fiktiv abrechnen, also das Geld nehmen, ohne zu reparieren. Sie erhalten dann die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten. Die Mehrwertsteuer gibt es nur bei tatsächlicher Reparatur mit Rechnung. Das Gutachten ist trotzdem die Grundlage für die Auszahlung.

Brauche ich einen Anwalt?

Bei klarer Schuldfrage und kooperativer Versicherung nicht zwingend. Bei strittiger Haftung, Personenschaden oder wenn die Versicherung mauert, empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Anwaltskosten übernimmt bei unverschuldeten Unfällen ebenfalls die gegnerische Versicherung. Wir arbeiten mit mehreren Kanzleien in Regensburg zusammen und vermitteln gerne den Kontakt.

Einzugsgebiet: 90 Kilometer rund um Regensburg

Unser Gutachter kommt zu Ihnen. Die Anfahrt ist kostenlos, egal wo im Einzugsgebiet. Wir decken den gesamten Raum Oberpfalz und Niederbayern ab.

Regelmäßig fahren wir nach Kelheim, Schwandorf, Cham, Neumarkt in der Oberpfalz, Amberg, Weiden, Straubing und Deggendorf. Auch Nürnberg liegt mit rund 60 Minuten Fahrzeit über die A3 in unserem Radius. Ingolstadt erreichen wir über die A93 und A9 in etwa 70 Minuten.

Unfälle auf der A3 zwischen Regensburg und Nürnberg, auf der A93 Richtung Schwandorf oder auf der B15 nach Landshut gehören zu unserem Tagesgeschäft. Wir sind in der Regel innerhalb von 60 Minuten vor Ort. Bei nicht fahrbaren Fahrzeugen kommen wir auch direkt an die Unfallstelle, damit Sie nicht erst einen Abschleppwagen organisieren müssen.

Gerade an den Autobahnkreuzen Regensburg und Nittendorf sehen wir häufig Auffahrunfälle bei stockendem Verkehr. Wenn Sie dort einen Unfall hatten, kennen wir die Strecke und die nächsten Werkstätten. Das spart Zeit bei der Abwicklung.

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