Nicht jeder Schaden braucht ein Vollgutachten. Bei einer Schadenshöhe unter 750 Euro liegt die Bagatellschadensgrenze. Dann reicht ein Kostenvoranschlag. Der ist günstiger, geht schneller und reicht für die Schadensregulierung mit der Versicherung.
Der Unterschied: Ein Vollgutachten dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ein Kostenvoranschlag listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Für kleine Parkrempler, Lackkratzer oder Dellen reicht das in der Regel aus.
Wir erstellen den Kostenvoranschlag vor Ort bei Ihnen. Der Sachverständige fotografiert den Schaden und kalkuliert die Reparaturkosten mit DAT/SilverDAT. Das dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Sie erhalten das Dokument noch am selben Tag.
Wichtig: Bei einem fremdverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch den Kostenvoranschlag. Das ist Ihr Recht nach § 249 BGB.
Die Faustregel: Unter 750 Euro Schadenshöhe reicht ein Kostenvoranschlag. Darüber lohnt sich ein Vollgutachten, weil Sie dann auch Wertminderung und Nutzungsausfall geltend machen können.
Vorsicht bei Versicherungen, die Ihnen nur einen Kostenvoranschlag anbieten, obwohl der Schaden über 750 Euro liegt. HUK-Coburg und andere Versicherer machen das gerne, um die Schadensregulierung niedrig zu halten. Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und Restwert tauchen im Kostenvoranschlag nicht auf.
Im Zweifel beraten wir Sie am Telefon ehrlich. Wenn ein Kostenvoranschlag reicht, sagen wir das. Wir drängen Ihnen kein Vollgutachten auf, nur weil es teurer ist. Umgekehrt weisen wir Sie darauf hin, wenn ein Gutachten sinnvoller wäre.
Die Kalkulation basiert auf BVSK-Richtlinien und den Stundenverrechnungssätzen regionaler Fachwerkstätten. Keine pauschalen Schätzungen.
Anruf genügt: 0151 6547 2223. Wir klären in zwei Minuten, was für Ihren Schaden passt.